Active Sourcing: Datenschutz nicht vergessen

Active Sourcing

Um die besten Kandidaten zu finden, gehen Personalabteilungen heute aktiv auf die Mitarbeitersuche. Die Methode Active Sourcing passt sich dem Zeitgeist der sozialen Netzwerke an, die die direkte Ansprache von potentiellen Bewerbern erleichtern. Unternehmen sollten jedoch Maßnahmen im Rahmen einer „Active Sourcing“-Strategie datenschutzrechtlich absichern.

Active Sourcing: Aktive Mitarbeitersuche im Netz

Klassische E-Recruiting-Kanäle beziehen das Schalten von Online-Anzeigen mit ein, außerdem präsentieren sich Unternehmen auf sozialen Karriereportalen wie Xing oder LinkedIn. Auf Portalen wie kununu können (ehemalige) Mitarbeiter Arbeitgeber bewerten, was zu einem positiven Ansehen des jeweiligen Unternehmens beitragen kann. In Angesicht des Fachkräftemangels ist es jedoch ein Vorteil, aktiv auf sich aufmerksam zu machen. Mit Active Sourcing ergreifen Personaler bei der Suche nach Mitarbeitern die Initiative – was Fragen in Bezug auf den Datenschutz mit sich bringt.

Datenschutz beim E-Recruiting: Gehen Sie auf Nummer sicher

Bei der Ausarbeitung einer „Active Sourcing“-Strategie sollten Personalabteilungen frühzeitig den Betriebsrat oder externe Dienstleister miteinbeziehen, die bei der datenschutzsicheren Planung behilflich sein können. In diesen Fällen ist Datenschutz besonders gefragt:

  • Plattformen für Active Sourcing: Die aktive Mitarbeitersuche kann über Karriere-Netzwerke wie LinkedIn und Xing geschehen, denn diese Plattformen haben die Vernetzung von Bewerbern und Unternehmen zum Ziel. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die aktive Suche über Netzwerke wie Facebook jedoch schwierig, da hier die persönliche Nutzung im Vordergrund steht. Bei einer Datenerhebung sollten die Bewerber nach § 33 BDSG immer über die Speicherung der Daten informiert werden. Außerdem sollten Unternehmen dem Anspruch der Löschung aus Bewerbersicht gerecht werden.
  • Sammeln von personenbezogenen Daten: Bereits beim klassischen E-Recruiting kann es hier zu ersten datenschutzrechtlichen Fragen kommen, im Active Sourcing in jedem Fall. Möchten Personaler Personen über soziale Netzwerke ansprechen und gewonnene Daten abspeichern, muss dies ein transparentes Verfahren sein. Werden sensible Daten wie Kontaktdaten, Lebenslauf und Zeugnisse in Bewerbermanagement-Tools abgespeichert, muss die Einwilligung der Bewerber eingeholt werden.

Mitarbeiterempfehlungen gut planen

Ein beliebtes Tool im Active Sourcing ist auch die Mitarbeiterempfehlung. Die Idee dahinter: Mitarbeiter teilen Stellenanzeigen des Arbeitgebers mit Freunden und Bekannten, die an der Stellenausschreibung interessiert sein könnten. Erhält der Geworbene die Anstellung, wird der Mitarbeiter mit einer Prämie belohnt. Eine solche Mitarbeiterempfehlung über eine Bewerbermanagement-Software kann getrackt werden, so dass dieses Verfahren optimiert und einzelne Aktionen ausgewertet werden können. Bei solchen E-Recruiting-Maßnahmen sollten Personalstellen sich gründlich über die notwendigen datenschutzrechtlichen Richtlinien informieren.

Keeunit unterstützt Sie gern bei der strategischen Planung und Umsetzung Ihrer E-Recruiting-Maßnahmen – wir machen Active Sourcing für Sie zu einer Erfolgsgeschichte.

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